Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Geestland hat das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven am 22. Januar die verschärften Auflagen der Drei-Kilometer-Schutzzone rund um den betroffenen Betrieb aufgehoben. Von allen Geflügelhaltern in den beiden Restriktionszonen sind aber weiterhin die in der Überwachungszone gültigen Auflagen einzuhalten.
Vogelgrippeviren treten nach wie vor im Wildvogelbestand auf. Die Gefahr, sie in den eigenen oder einen anderen Bestand einzutragen, ist demnach immer noch groß. Im gesamten Kreisgebiet müssen Geflügelhalte daher auch weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einhalten, um weitere Einträge der Tierseuche in Hausgeflügelbestände möglichst zu verhindern. Außerdem sollten Wildvögel, die Anzeichen einer Erkrankung zeigen, keinesfalls berührt werden. (pm/bel)