Der Rollerfahrer war auf der Metzer Straße in Richtung Schiffdorfer Chaussee unterwegs, fuhr Schrittgeschwindigkeit und in Schlangenlinien, was den Beamten misstrauisch machte. Als der Rollerfahrer an der Feldstraße anhielt, gab sich der Polizist zu erkennen und sprach den Fahrer an.
Da dieser auffällig lallte und nach Alkohol roch, wurden die uniformierten Kollegen des Einsatzdienstes hinzugezogen. Bei der Kontrolle gab der Bremerhavener der Polizei gegenüber an, aufgrund eines Fahrverbots derzeit nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein und dieses Kraftrad erst am selben Tag von einem Freund gekauft zu haben. Einen Eigentumsnachweis konnte er nicht vorweisen. Die Beamten stellten fest, dass der Motorroller weder über eine gültige Zulassung noch über einen Versicherungsschutz verfügte.
Da ein Atemtest einen Alkoholwert im Bereich der absoluten Fahruntüchtigkeit ergab, musste der 54-Jährige mit aufs Revier. Nachdem dort eine Blutprobe durchgeführt wurde, konnte der Mann nach Hause gehen. Sein Gefährt durfte er wegen der ungeklärten Eigentumsverhältnisse jedoch nicht mitnehmen. Die Polizei ermittelt nun unter anderem wegen Trunkenheit im Straßenverkehr, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. (pm/skw)