Nordenham

Begleitperson bei medizinischer Begutachtung erlaubt

Damit ein medizinisches Gutachten, etwa zur Feststellung einer Erwerbsminderung, erstellt werden kann, müssen Betroffene durch einen medizinischen Sachverständigen untersucht werden. Hier haben die zu Begutachtende grundsätzlich einen Anspruch darauf, von einer Vertrauensperson begleitet zu werden – das hat ein Gerichtsurteil entschieden. Der Ausschluss einer solchen Begleitperson ist nur in begründeten Einzelfällen möglich, teilte der Sozialverband Deutschland SoVD mit. Beratungs-Termine werden vor Ort unter 0511-65610720 oder per E-Mail unter info.brake@sovd-nds.de angeboten. Kontakt: SoVD: Julia Lax, SoVD-Beratungszentrum Brake, 04401/4784; Jürgen Bley, Vorsitzender SoVD-Kreisverband Wesermarsch, juergen-bley@t-online.de(pm/skr)

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