Wer im süddeutschen Tübingen Speisen und Getränke zum Mitnehmen verkauft, muss darauf achten, dass Verpackungen und Besteck wiederverwendbar sind. Ist das nicht der Fall, wird eine Steuer fällig. Das betrifft viele Geschäftsinhaber, zum Beispiel Bäckereien, Eiscafés und Burger-Buden. Betriebe müssen 50 Cent für Kaffeebecher, Einweggeschirr oder Schalen an die Stadt abführen. Für Einwegbesteck oder Strohhalme sind es 20 Cent. Mindestens 700.000 Euro wurden so etwa im Jahr 2022 fällig. Das Ziel ist es, durch die Steuer die Müllflut einzudämmen.
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