Bremerhaven und die Stadt Bremen müssen grundsätzlich weiterhin ohne Einnahmen aus Krediten auskommen. Mit einer Änderung des Finanzzuweisungsgesetzes ermöglicht der Senat jedoch, die beiden Städte finanziell zu unterstützen. Auszahlungen sind an eine Bedingung geknüpft: Die entsprechende Stadtgemeinde muss im Vorjahr einen rechtskonformen Haushaltsabschluss erzielt haben - ohne Kreditaufnahme und ohne Fehlbetrag.
Weil das in Bremerhaven derzeit illusorisch ist, wird der Finanzsenator ermächtigt, von der Vorgabe abzuweichen. Dies ist allerdings daran gebunden, dass ein Sanierungskonzept mit der betroffenen Stadtgemeinde vereinbart und die darin festgelegten Sanierungsschritte eingehalten wurden.
Bremerhaven soll 11,6 Millionen Euro bekommen
Mit der Gesetzesänderung bekommt der Senator mit Blick auf die Finanzen auch mehr Aufsichtsbefugnisse gegenüber den beiden Städten. Die Neuerungen bedürfen noch der Zustimmung der Bürgerschaft.
Gleiches gilt für den Nachtragshaushalt des Landes, der ebenfalls am Dienstag auf den Weg gebracht wurde. Darin ist bereits auf Basis der genannten Gesetzesänderungen eine Zuweisung in Höhe von 11,6 Millionen Euro an Bremerhaven vorgesehen. Die Stadt Bremen soll 57,1 Millionen Euro bekommen. (pm/bal)
