Privathaushalte im Landkreis Rotenburg können ab sofort Hochwasserhilfen beantragen. Die entsprechende Förderrichtlinie des Landes dafür ist seit dem 24. Januar gültigm wie aus einer Mitteilung der Kreisverwaltung hervorgeht. Anträge können bis zum 22. März beim Landkreis eingereicht werden.
Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen (Hausrat) oder ähnliches. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann nach Angaben der Kreisverwaltung aus dieser Richtlinie nicht geleistet werden. (pm/bal)