Wer im Land Bremen wegen gestiegener Energiepreise von der Sperrung seines Strom-, Gas- oder Wasseranschlusses bedroht ist, kann jetzt auch ohne einen Anspruch auf Sozialleistungen Hilfe aus einem Härtefallfonds bekommen. Die zuständige Deputation der Bürgerschaft hat eine Richtlinie verabschiedet, die die Details der Umsetzung regelt. Der erweiterte Fonds greife, wenn eine Sperre angekündigt oder bereits umgesetzt ist. Er soll 2024 weitergeführt werden.
Die Neuregelung ist an Grenzen für Einkommen und Barvermögen gebunden. Die Leistungen werden laut Behörde bei den Verbraucherzentralen in Bremen und Bremerhaven beantragt, die die Abwicklung übernehmen und darüber hinaus Energieberatungen anbahnen können. Diese „Kompetenzstellen“ sollen ihre Tätigkeit im Laufe der nächsten Wochen aufnehmen (epd/oer)