Bremerhaven Kriminalität

Bremerhavener Kopfschussprozess: Tötung auf Verlangen ist auch denkbar

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil gegen Hartmut B. aufgehoben. Der Kopfschussprozess wird nun am Landgericht Bremen neu aufgerollt. Zwei Punkte haben dem obersten Gericht für Strafsachen nicht gepasst. Ein Thema dabei: Tötung auf Verlangen.

Pistole mit Patronen.

Tötete Hartmut B. seine Lebensgefährtin mit einer Pistole, weil sie ihn darum gebeten hatte? Diese Frage muss im neuen Kopfschussprozess erörtert werden. Foto: David Young

Ende Januar war der 67 Jahre alte Hartmut B. vor dem Landgericht Bremen zu einer Haftstrafe von neun Jahren und sechs Monaten wegen Totschlags verurteilt worden. Für das Gericht war es erwiesen, dass er am 25. Januar 2024 in den Morgenstunden seine Lebensgefährtin mit einem Schuss aus nächster Nähe in den Kopf getötet hat. Der Anwalt von Hartmut B. legte Revision ein, und jetzt hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil aufgehoben. Der so genannte Kopfschussprozess muss neu aufgerollt werden.

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