Bestehende Aufenthaltserlaubnisse für Ukrainer nach § 24 Abs. 1, die am Februar 2024 gültig sind, gelten bis zum 4. März 2025 ohne Verlängerung fort. Das teilt das Bremerhavener Bürger- und Ordnungsamt mit. Eine Vorsprache bei der Abteilung Migration und Einbürgerung zur Verlängerung ist demnach nicht notwendig. (pm/yvo)
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