Die Entsorgungsbetriebe Bremerhaven (EBB) weisen darauf hin, dass sie die Gehwege bei der Neujahrsreinigung im Bereich „Alte Bürger“ nicht mitreinigen werden - nur die Straße liegt in der Zuständigkeit der EBB. Laut Magistrat habe sich die Werbegemeinschaft „Alte Bürger“ der Gehwege-Thematik angenommen. Schwerpunkte der EBB-Neujahrsreinigung seien der Weserdeich, Hauptbahnhof und Konrad-Adenauer-Platz sowie die Fußgängerzone. Die EBB erinnert an die Anliegerverpflichtung zur Reinigung der Gehwege nach dem Bremischen Landesstraßengesetz im gesamten Stadtgebiet. Dort heißt es: „Wer eine Straße verunreinigt, hat die Verunreinigung unverzüglich zu beseitigen. (...) Dem Anlieger obliegt die Reinigung der dem Fußgängerverkehr dienenden Straßenteile.“ Das gelte auch für Silvestermüll. (pm/axt)
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