Das juristische Tauziehen um die Elbvertiefung geht in eine letzte Runde. Am Freitag, 29. Mai, berät das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig abermals über die Rechtmäßigkeit der festgestellten Planungen (Az: BVerwG 7 A 1.18). Dabei geht es um die Nachbesserungen, die Bund und Land nach dem Urteil der Leipziger Richter im Februar 2017 beschlossen hatten. Die klagenden Umweltverbände bezweifeln, dass die Eingriffe in die Natur mit den vorgesehenen Maßnahmen wirksam ausgeglichen werden können.
von
Eckart Gienke
Baggerschiff "Bonny River" vertieft die Elbe. Derweil berät das Bundesverfassungsgericht darüber, ob die Elbvertiefung rechtens ist. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa
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