Darf man eigentlich in aller Öffentlichkeit wildfremde Personen ohne deren Erlaubnis filmen oder fotografieren? Offenbar ja, denn es gibt keinen einzigen Paragrafen im Gesetz, der das verbietet. Ein Schnappschuss hier, ein Filmchen da: Fast jedes Erlebnis wird heutzutage digital festgehalten. Aber wer sein Video oder das gemachte Foto danach veröffentlicht, der macht sich strafbar. Ich denke, das wird der Bursche nicht bedacht haben, als er mit einem Kumpel am Hauptbahnhof einen splitternackten Mann abfilmte, wie er auf der Fahrbahn lag, wirres Zeug schrie, herumsprang und ein Auto stoppte. Es macht aber auch ein zweiter Clip im Internet die Runde, der aus einem Bus heraus einen weiteren Nackten am Bahnhof zeigt. Beide Videos wurden in „sozialen Netzwerken“ gepostet und über WhatsApp verbreitet. Soweit bekannt ist, hatte sie sich keiner der beiden Männer einen Scherz erlaubt. Alle, die erst gefilmt und dann gepostet oder die Videos auch nur weitergeleitet haben, verletzen die „höchstpersönlichen Lebensbereiche“ der vorgeführten Männer. Daher zum Abschluss der Hinweis an alle, die gern zum Handy greifen: Es reicht bereits, ein derartiges Video nur zu teilen, um eine Geldstrafe oder zwei Jahre Gefängnis zu riskieren.
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine Mail geschickt.
Bitte bestätigen Sie durch einen Klick auf den Link in der E-Mail Ihre E-Mail-Adresse, um die Registrierung zum Newsletter abzuschließen. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
PASSEND ZUM ARTIKEL
Von Redaktion05.09.2025
Bremerhaven
Als aus „Global 1“ die „Disney Adventure“ wurde
Von Christian Eckardt05.09.2025
Bremerhaven
5. bundesweiter Warntag am 11. September
Von Redaktion05.09.2025

