Beamte des Polizeikommissariats Geestland haben am vergangenen Sonntagabend, 25. Juni, gegen 19 Uhr in Langen einen Audi mit angebrachten Kurzzeitkennzeichen kontrolliert. Bei dieser Kontrolle stellte sich heraus, dass der 22-jährige Fahrer aus Geestland das Kennzeichen für unzulässige Zwecke, in diesem Fall eine private Fahrt, benutzte.
Strafverfahren gegen den 22-jährigen Fahrer eingeleitet
Die Weiterfahrt wurde dem Mann von den Polizeibeamten untersagt. Ihn erwartet wegen dieser Sache nun ein Strafverfahren.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, dass Kurzzeit-, wie Händlerkennzeichen, ausschließlich für ihre bestimmungsgemäßen Zwecke benutzt werden dürfen. (pm/skw)