Wird ein Pflegegrad beantragt, beauftragt die Pflegekasse den Medizinischen Dienst (MD). Der soll die Pflegebedürftigkeit des Antragstellers durch eine persönliche oder telefonische Begutachtung feststellen. „In beiden Fällen raten wir, Angehörige oder eine Vertrauensperson zu dem Gespräch mit dem Medizinischen Dienst hinzuzuziehen. Sie können in dieser für Betroffene oftmals sehr belastenden Situation emotionalen Rückhalt geben und dabei unterstützen, Einschränkungen und Unterstützungsbedarf im Alltag realistisch darzustellen“, sagt Julia Lax, Sozialberaterin im SoVD-Beratungszentrum in Brake. Der SoVD bietet zur Vorbereitung einen Pflegegradrechner an, der unter www.sovd-nds.de/service/digitale-helfer/pflegegradrechner zu finden ist. (pm/bal)