Wer zu Hause gepflegt wird, hat Anspruch auf finanzielle Unterstützung: Pflegebedürftige erhalten monatlich einen Entlastungsbetrag von 131 Euro – und das bereits ab Pflegegrad 1. Darauf weist der Sozialverband Deutschland (SoVD), Kreisverband Wesermarsch, hin. Mit dem Betrag können Leistungen wie Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege bezahlt werden, die Pflegepersonen entlasten und zugleich die Versorgung sicherstellen.
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