Entlastung beim Mitgliedsbeitrag des Sozialverbands Deutschland (SoVD) in Brake: Empfänger von Grundsicherung, Sozialhilfe oder Bürgergeld können den Beitrag angerechnet bekommen und höhere Sozialleistungen erhalten.
Möglich ist das aber nur, wenn die Empfänger ein Einkommen haben. „Das heißt, die Sozialleistungen müssen aufstockend bezogen werden“, verdeutlicht SoVD-Beraterin Julia Lax. Das gelte auch für Empfänger einer Rente.
Wird Sozialhilfe oder Grundsicherung bezogen, erfolgt die Anrechnung meist unproblematisch zum Beispiel auf die Rente.Im Zusammenhang mit Bürgergeld ist der Beitrag nur absetzbar, wenn der erwerbstätige Leistungsberechtigte mehr als 400 Euro im Monat verdient und notwendige Ausgaben nachweist.
Beratungs-Termine vor Ort: 0511/65610720, Mail an info.brake@sovd-nds.de. (pm/san)