Nordenham

Krähen in der Wesermarsch: Verwaltungsgericht bleibt bei Jagdverbot

Es bleibt dabei: Saatkrähen dürfen in der Wesermarsch nicht bejagt werden. Nachdem das Verwaltungsgericht Oldenburg Anfang September bereits den Jagdbeginn in einem vorläufigen Verfahren gestoppt hatte, hat es diese Haltung jetzt bestätigt. Und nun?

Es bleibt dabei: Saatkrähen dürfen in der Wesermarsch nicht bejagt werden.

Es bleibt dabei: Saatkrähen dürfen in der Wesermarsch nicht bejagt werden. Foto: Kneffel/dpa

Der Landkreis Wesermarsch hatte auf Antrag der Städte und Gemeinden Nordenham, Elsfleth und Ovelgönne festgelegt, dass im Umfeld der großen Kolonien am Nordenhamer Friedeburgpark sowie in Elsfleth und Oldenbrok-Mittelort je 300 Saatkrähen geschossen werden dürfen. Doch daraus wird nun offenbar nichts. Das Verwaltungsgericht in Oldenburg bleibt bei seinem Nein zur Krähenjagd.

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