Das durch die angegriffene Verordnung unter Schutz gestellte Gebiet liegt nordöstlich von Haaßel und ist etwa 120 Hektar groß. Eine erste Ausweisung als Naturschutzgebiet zum 1. Februar 2015 hatte der 4. Senats am 19. April 2018 (Az.: 4 KN 368/15) wegen eines Verkündungsfehlers für unwirksam erklärt.
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