Die Ferienstimmung macht auch vor dem Arbeitsmarkt nicht halt. Arbeitslose, die eine Urlaubsreise planen, müssen das jedoch rechtzeitig vorher bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die sogenannte „Ortsabwesenheit“ kann einfach online auf www.arbeitsagentur/eServices beantragt werden oder telefonisch unter 0800/4555500 erfolgen.
Für Arbeitslose steht die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz im Vordergrund. Im Rahmen der Mitwirkungspflicht müssen Empfänger des Arbeitslosengeldes daher geplante Abwesenheiten vom Wohnort mit der Arbeitsagentur abstimmen. Das gilt auch für die Urlaubszeiten. Der „Urlaub“ kann erst eine Woche vor Antritt beantragt werden, denn es muss vorhersehbar sein, wie die Vermittlungsaussichten einzuschätzen sind. (pm/bel)