Das Übergangsgeld ist eine steuerfreie Kostenpauschale, die Abgeordnete während ihrer Amtszeit als monatliche Zahlung für ihre Wahlkreisbüros erhalten. Nach dem Ausscheiden aus dem Bundestag bekommen sie für jedes Jahr ihrer Zugehörigkeit einen Monat Übergangsgeld in voller Höhe ihrer Abgeordnetenentschädigung. Diese ist jedoch auf maximal 1,5 Jahre gedeckelt. Ab dem zweiten Monat werden andere Erwerbs- und Versorgungseinkünfte auf das Übergangsgeld angerechnet.
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