Es soll um einen verletzten Hund gehen, der vielleicht angeschossen wurde. Das Tier wurde bereits im September an einem Bein verletzt und der Tierarzt konnte nicht ausschließen, dass er da eine Schusswunde behandelt. „Wir ermitteln wegen Verstöße gegen das Tierschutz- und das Waffengesetz sowie wegen Sachbeschädigung“, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Möglicherweise habe es auch Streit zwischen dem Hundehalter und dem von ihm Beschuldigten gegeben. „Es geht um einen Anfangsverdacht.“
Alles eine Entscheidung der Polizei
Und warum fährt dann fühmorgens um 6 Uhr gleich ein Großaufgebot der Polizei vor und stürmt das Haus des Verdächtigen? Das sei eine Entscheidung der Polizei, so die Staatsanwältin. Die Polizei fordere das SEK in der Regel dann in Bremen an, wenn von einem bewaffneten Straftäter ausgegangen werden müsse, teilte ein Sprecher mit. Zeugen berichteten von Lärm und Geschrei in dem Haus in der Süderstraße, nach etwa einer Stunde soll das letzte Polizeifahrzeug wieder abgefahren sein.
Und wie geht‘s dem Hund?
Eine scharfe Waffe sei in dem Haus nicht gefunden worden, teilt die Staatsanwaltschaft mit, wohl aber eine Schreckschusspistole. Deren Besitz sei legal. Und der Hund? Der soll längst wieder auf den Beinen sein.