66.000 Schwerbehinderte leben in Bremerhaven und Bremen. Unternehmen müssen 5 Prozent der Arbeitsplätze mit Schwerbehinderten besetzen oder eine Abgabe pro unbesetztem Pflichtarbeitsplatz bezahlen. Aber aus der Einstellungspflicht kann kein Schwerbehinderter einen Anspruch auf Beschäftigung ableiten. Es ist eher eine Verpflichtung gegenüber dem Staat.
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