Der Prozess wird am Dienstag am Landgericht Bremen fortgesetzt. Gegen 13 Uhr soll das Urteil verkündet werden. Zuvor hatte Enrico N. Die Möglichkeit zum letzten Wort genutzt. „Ich weiß, es gibt keine Entschuldigung. Dennoch möchte ich mich von Herzen dafür entschuldigen, was ich der Familie angetan habe. Wenn ich könnte, würde ich das alles rückgängig machen“, sagte er zur Tochter des Opfers.
Bei dem Plädoyer der Anwältin der Familie hatte die deutlich gemacht, wie sehr die Tochter ein Wort der Entschuldigung vermisst hatte in dem Prozess.
Staatsanwalt fordert hohe Strafe
Der Strafrahmen für die Tat erstreckt sich von zwei Jahren bis elf Jahre und drei Monate. Bei seinem Plädoyer hatte der Staatsanwalt mit zehn Jahren und zwei Monaten eine hohe Haftstrafe gefordert. Die Tatsache, dass der Angeklagte das Opfer nach der Tötung am 27. August vergangenen Jahres in seiner Wohnung im Freigebiet noch besonders demütigte, in dem er den Kopf in einen Farbeimer steckte und mit dem Handy Fotos als Trophäen machte, ist für den Staatsanwalt besonders verwerflich. Ein weiterer Punkt: Enrico N. habe die Tat innerhalb seiner Bewährungszeit begangen.
Nicht mehr als neun Jahre Haft
Verteidiger Alexander Ukat sagte, dass ein Strafmaß über neun Jahren nicht angemessen sei. Er warb bei dem Gericht zudem dafür, die Unterbringung des Angeklagten in eine Entziehungsanstalt anzuordnen, obwohl der psychologische Gutachter das wegen schlechter Erfolgsaussichten nicht empfohlen hatte. Die Tat stehe im engen Zusammenhang mit dem übermäßigen Alkoholkonsum, und sein Mandant sei bereit für eine Therapie.