Die Sommerferien stehen vor der Tür: Um sich vor unangenehmen Überraschungen zu schützen, weist der Bürgerservice der Samtgemeinde Zeven darauf hin, dass die Reisedokumente spätestens sechs Wochen vor Reiseantritt auf ihre Gültigkeit überprüft werden sollten. Wird ein neues Reisedokument benötigt, ist eine persönliche Neubeantragung im Bürgerservice Zeven notwendig. Kinder unter 16 Jahren müssen bei der Beantragung in Begleitung eines Elternteils sein; bei Beantragung von Reisepässen gilt dies den Angaben zufolge sogar für Kinder unter 18 Jahren. Für Minderjährige wird eine Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten benötigt. Der Bürgerservice weist darauf hin, dass bei der Beantragung aller Ausweise ein aktuelles biometrisches Passfoto mitzubringen ist. (pm/san)
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