Die Bearbeitung von rund 250 Eingaben zum ersten Änderungsentwurf des Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) des Landkreises ist aufwendig. Dem Landkreis ist auferlegt, vier Prozent seiner Fläche für Windparks auszuweisen. Im Frühjahr hatte die Kreisverwaltung den Mitgliedern des Umweltausschusses des Kreises die Ergebnisse der ersten Beteiligungsrunde vorgestellt. Nun gilt es, sie in einen zweiten Entwurf für die Ausweisung von Vorrangstandorten für Windkraftnutzung einzuarbeiten. Ob dieser Entwurf vor Jahresende präsentiert werden kann, sei nicht gesichert. Womöglich werde er Anfang 2026 vorgelegt. Das teilte Erster Kreisrat Torsten Lühring den Mitgliedern des Umweltausschusses dieser Tage mit. Gleichwohl sei es wünschenswert, die RROP-Änderung mit dem aktuellen Kreistag zu beschließen. (tk)
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine Mail geschickt.
Bitte bestätigen Sie durch einen Klick auf den Link in der E-Mail Ihre E-Mail-Adresse, um die Registrierung zum Newsletter abzuschließen. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
PASSEND ZUM ARTIKEL

