Selsingen

In der Gemeinde Rhade dürfen Grabstellen jetzt vorzeitig aufgelöst werden

Der Rhader Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass Grabstellen auf den Friedhöfen nun nach 20 Jahren vorzeitig aufgelöst werden dürfen. Die bisher geltende Ruhefrist von 30 Jahren kann also um bis zu zehn Jahre verkürzt werden. Die Grabstellen dürfen frühestens nach 20 Jahren ausschließlich komplett zurückgegeben werden. Allerdings gegen eine Gebühr, denn die dann freigeräumte Fläche muss von der Kommune gepflegt werden.

Die Entscheidung fiel auf Wunsch von Bürgern, die die Pflege nicht mehr leisten können oder wollen. Die zu zahlende Gebühr an die Gemeinde beträgt 50 Euro pro Jahr der vorzeitigen Auflösung für die erste Grabstelle, für jede weitere 30 Euro pro Jahr vor dem Ablauf der Ruhefrist. Außerdem ist einmalig eine Verwaltungsgebühr von 30 Euro zu zahlen. (lh)

Lutz Hilken

Lutz Hilken ist in Zeven geboren und in der Region aufgewachsen. Seit 1987 schreibt er über so ziemlich alles, was die Menschen bewegt - außer Sport. Privat zieht es ihn mit Vorliebe in die Natur, um auf langen Wanderungen abzuschalten.

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