Die Verteilung von Asylsuchenden und Flüchtlingen auf Kreise, Städte und Gemeinden erfolgt deutschlandweit auf Grundlage von Quoten. Ein entsprechender Schlüssel wird auch auf die Zuweisung von unbegleiteten minderjährigen Asylbewerbern (Uma) angelegt. Für deren Betreuung sind die Landkreise zuständig. Der Landkreis Rotenburg hat 74 Uma aufzunehmen. Die aktuell gültige Quote sei erfüllt, ließ die in der Kreisverwaltung zuständige Dezernentin Imke Colshorn die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses des Kreises wissen. Die 74 Uma sind auf mehrere Einrichtungen im Kreis verteilt. Die jüngste Wohngruppe wurde in Zeven eingerichtet. Colshorn rechnet damit, dass dem Kreis weitere Uma zugewiesen werden. (tk)
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