Der Vorfall wurde gemäß Artikel 33 DSGVO fristgerecht den zuständigen Behörden gemeldet, mit denen Ameos in engem Austausch steht. Das Unternehmen betont, die Sorgen rund um die Informationspflichten sehr ernst zu nehmen. Den Vorgaben nach Artikel 34 DSGVO werde proaktiv nachgekommen – unabhängig von der Nutzung der bereitgestellten Formulare. Betroffene würden unaufgefordert postalisch informiert, sofern ihre Daten betroffen seien.
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