Bremerhaven

Bremen: 81,6 Prozent der Grundstücksbesitzer haben Grundsteuererklärung abgegeben

Ende Januar ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen - den Finanzämtern liegen jedoch nicht alle Angaben vor. Im Land Bremen haben bisher 81,6 Prozent der Grundstückseigentümer sich erklärt.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist mittlerweile abgelaufen.

Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist mittlerweile abgelaufen. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/Archiv

Im Land Bremen haben 81,6 Prozent der Eigentümer von 194.000 Grundstücken, Wohnungen und Häusern ihre Grundsteuerwerte erklärt. Das teilte das Finanzressort am Mittwoch mit, nachdem die Abgabefrist einen Tag zuvor ausgelaufen war. Bis einschließlich 26. Januar hatte die Abgabequote bei 71,6 Prozent gelegen. Der überwiegende Anteil der Erklärungen hat die Finanzämter auf digitalem Wege erreicht. Nur etwa 16,2 Prozent der Erklärungen haben die Bürger auf Papierformularen abgegeben.

Um möglichst viele Menschen bei der Erklärung zu unterstützen, hatten die Finanzämter zahlreiche Bürgersprechstunden angeboten. Besonders hoch sei die Nachfrage in den zwei Tagen vor Fristende gewesen.

Im März versendet das zuständige Finanzamt Bremerhaven zunächst Erinnerungsschreiben an die Eigentümer und Eigentümerinnen, die ihre Erklärung noch nicht eingereicht haben. Diese hätten dann erneut vier Wochen Zeit, dies nachzuholen. Durch die 2019 beschlossene Grundsteuerreform greifen ab 2025 neue Methoden für die Berechnung der Steuer. Für die Kommunen ist die Grundsteuer eine der wichtigsten Einnahmequellen. Die Stadt Bremen nahm 2021 rund 178 Millionen Euro Grundsteuer ein, Bremerhaven knapp 32 Millionen Euro.

In Niedersachsen fehlen noch rund eine Million Grundsteuererklärungen. Laut Finanzministerium in Hannover lag die Rückmeldequote zu Wochenbeginn bei 70,7 Prozent. Knapp 2,4 Millionen Erklärungen seien bislang elektronisch eingegangen, knapp 200.000 in Papierform (7,7 Prozent). Insgesamt müssen rund 3,5 Millionen Grundstücke in Niedersachsen bewertet werden. 2020 lag das Steueraufkommen für bebaubare und bebaute Grundstücke in Niedersachsen bei 1,43 Milliarden Euro.

Finanzminister Gerald Heere (Grüne) sagte in der vergangenen Woche: „Eine erneute Fristverlängerung ist nicht möglich. Die Finanzverwaltung muss bis Ende 2023 den Großteil der 3,5 Millionen Grundstücke bewerten, damit den Gemeinden rechtzeitig die notwendigen Grundlagen für die Erhebung der Grundsteuern ab 2025 vorliegen.“ Das Finanzministerium rechnet mit einem Anstieg der eingehenden Erklärungen kurz vor Ende und in den Wochen danach. Im Anschluss daran würden die Finanzämter schriftlich an die Abgabe erinnern. Nach der Erinnerung stünden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder als Möglichkeiten an. Konkrete Summen oder Zeitpläne sind bislang nicht bekannt. (pm/skw)

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