Das Arbeitszeugnis - „Er hat sich stets bemüht“: Darum geht es in der Info-Veranstaltung der Arbeitnehmerkammer Bremen (Barkhausenstraße 16) mit Britta Clausen am Dienstag, 6. Juni, 17 bis 18.30 Uhr, in der Reihe „Ihr Recht - einfach erklärt“. Die Formulierungen klingen gut, aber was steckt hinter den bekannten Floskeln? Wie muss ein ordentliches Arbeitszeugnis aussehen? In keiner Bewerbung darf das Arbeitszeugnis fehlen. Gute Beurteilungen können Chancen auf eine Stelle verbessern, negative Formulierungen verschlechtern sie stark. Kann eine vermeintlich positive Formulierung auch anders gemeint sein? Und was kann man tun, wenn der Arbeitgeber ein „schlechtes“ Zeugnis ausstellt?
Der Eintritt ist frei, für Planung Anmeldung: 0471/922350, va-bhv@arbeitnehmerkammer.de. (pm/lit)