Kindeswohlgefährdung: Wann schreitet das Jugendamt ein?

Eine Mutter wird positiv auf Kokain getestet, der achtjährige Sohn auch. Der von der Mutter getrennt lebende Vater will den Jungen deshalb zu sich holen. Doch so einfach ist das nicht. Ein Vertreter des Jugendamtes erklärt dem Vater, dass der reine Konsum von Kokain keine Kindeswohlgefährdung begründe. Nachfragen zum konkreten Fall will der Landkreis Cuxhaven aufgrund des laufenden Verfahrens nicht beantworten, nur allgemein zu Kindeswohlgefährdung. Und nur schriftlich. Pressesprecherin Stephanie Bachmann gibt die Antworten.

Unklar ist in diesem Fall von möglicher Kindeswohlgefährdung die Frage, wie das Kokain in den Körper des Kindes gekommen ist (das Foto zeigt nicht den tatsächlich betroffenen Jungen). Eine direkte Verabreichung ist wohl auszuschließen, das Kind würde dann gesundheitliche Auffälligkeiten zeigen. Möglich ist die Kontamination über zum Beispiel eine Tischplatte oder auch verunreinigte Geldscheine.

Unklar ist in diesem Fall von möglicher Kindeswohlgefährdung die Frage, wie das Kokain in den Körper des Kindes gekommen ist (das Foto zeigt nicht den tatsächlich betroffenen Jungen). Eine direkte Verabreichung ist wohl auszuschließen, das Kind würde dann gesundheitliche Auffälligkeiten zeigen. Möglich ist die Kontamination über zum Beispiel eine Tischplatte oder auch verunreinigte Geldscheine. Foto: Kästle/dpa


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