Keine Impfung während der Schicht im Hafen?

Endlich gibt es den langersehnten Impftermin. Und dann sagt der Chef „nein, nicht während der Arbeitszeit“. Geht es so bei der BLG zu? Hafenarbeiter sollen hier angeblich gehindert werden, ihren Impftermin während der Arbeitszeit wahrzunehmen. Solchen Gerüchten im Hafen widerspricht das Umschlagunternehmen allerdings vehement: „Das ist falsch“, sagt BLG-Sprecherin Julia Wagner.

Wer endlich einen Impftermin ergattert hat, darf bei der BLG seinen Arbeitsplatz verlassen, um sich seine Dosis abzuholen. Das Umschlagunternehmen widerspricht Gerüchten, wonach sie es den Mitarbeitern verbiete, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen.

Wer endlich einen Impftermin ergattert hat, darf bei der BLG seinen Arbeitsplatz verlassen, um sich seine Dosis abzuholen. Das Umschlagunternehmen widerspricht Gerüchten, wonach sie es den Mitarbeitern verbiete, sich während der Arbeitszeit impfen zu lassen. Foto: Arnd Hartmann


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