Cuxland

Steuerbefreiung für Jagdhunde: Kreis Cuxhaven nimmt besondere Position ein

Die Hegeringe der Jägerschaft des Landkreises Stade fordert bei ihren Kommunen die Aufhebung der Hundesteuer für geprüfte und „zertifizierte“ Jagdhunde. Welche Regeln gelten in Cuxhaven? Und welche Hunde sind generell von der Steuer befreit?

Zwei Jäger mit ihrem Hund

Ein ausgebildeter Jagdhund unterstützt seine Halter bei der Arbeit im Gelände. Mit einer Befreiung der Hundesteuer soll die ehrenamtliche Tätigkeit und die Leistung der geprüften Jagdhunde wertgeschätzt werden. Foto: Chris Sorensen

Das Grundsätzliche zuerst: Generell müssen alle Hunde bei der zuständigen Gemeinde oder zuständigen Stadt angemeldet werden. Herrchen oder Frauchen sind dann verpflichtet, eine entsprechend festgesetzte Hundesteuer für ihren Vierbeiner zu zahlen. Wie hoch die ist, ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt. In der stehen zudem spezielle Paragrafen, die regeln, unter welchen Voraussetzungen Hundehalter von der Steuer befreit werden können oder eine Steuerermäßigung erhalten. Doch für welche Hunde gilt das?

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