Das Grundsätzliche zuerst: Generell müssen alle Hunde bei der zuständigen Gemeinde oder zuständigen Stadt angemeldet werden. Herrchen oder Frauchen sind dann verpflichtet, eine entsprechend festgesetzte Hundesteuer für ihren Vierbeiner zu zahlen. Wie hoch die ist, ist in der jeweiligen Hundesteuersatzung festgesetzt. In der stehen zudem spezielle Paragrafen, die regeln, unter welchen Voraussetzungen Hundehalter von der Steuer befreit werden können oder eine Steuerermäßigung erhalten. Doch für welche Hunde gilt das?
Weiterlesen
Wählen Sie das für Sie passende Angebot und lesen Sie weiter
- jederzeit umfassend informiert
- Zugriff auf über 10.000 zahlungspflichtige Artikel
- uneingeschränkter Zugriff auf unsere Rätselwelt