Die Meyer Werft hat einen neuen, mitbestimmten Aufsichtsrat eingesetzt. Somit hat die Werft eine veränderte gesellschaftsrechtliche Struktur bekommen. Diese Maßnahme ist Teil des Stabilisierungs- und Sanierungsplanes, der zwischen den neuen Gesellschaftern von Bund und Land sowie der Familie Meyer und den finanzierenden Banken vereinbart wurde. Damit wurden die letzten Bedingungen zum Vollzug der Beteiligung von Bundes- und Landesregierung an den Unternehmen umgesetzt.
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