Über eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung im Umgang mit ukrainischen Fahrzeugen informiert die Zulassungsstelle des Landkreises Cuxhaven. Grundsätzlich müssen im Ausland zugelassene Fahrzeuge spätestens ein Jahr nach der Einreise nach Deutschland auf ein deutsches Kennzeichen umgeschrieben werden. Laut neuer Regel können ukrainische Fahrzeugbesitzer, die nicht dauerhaft in Deutschland bleiben wollen, auch über das erste Jahr hinaus eine Ausnahmegenehmigung für ihre Fahrzeuge bekommen. Diese kann für den Zeitraum des Versicherungsschutzes - längstens jedoch bis zum 31. März 2024 erteilt werden.
Weitere Informationen zum Antrag und den benötigten Unterlagen sowie eine Terminanmeldung gibt es in mehreren Sprachen unter www.landkreis-cuxhaven.de/Kfz-Zulassung/. (pm/mcw)