Pflegebedürftige aller Pflegegrade, die häuslich versorgt werden, haben Anspruch auf den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser beträgt monatlich 131 Euro und soll Pflegepersonen entlasten sowie die Selbstständigkeit der Pflegebedürftigen fördern. Denn: Der Entlastungsbetrag ergänzt ambulante und teilstationäre Pflegeleistungen in der häuslichen Umgebung.
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