Das klingt nach einer Farce: Ein zufällig zusammengestellter Bürgerrat soll darüber entscheiden, wie die Rente für die Bürgerschaftsabgeordneten künftig gestaltet werden soll. Seit dem 1. Juli ist die Abgeordnetenentschädigung von 5698,45 Euro auf 6176,55 Euro gestiegen – angepasst an die allgemeine Kostenentwicklung, so sieht es das Gesetz vor. Verständlich, aber das hätten alle gerne. Leider ist das in vielen anderen Berufen nicht der Fall.
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