Bereits seit einem Jahr rufen Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen ihrer gesetzlich versicherten Beschäftigten bei den Krankenkassen ab. Arbeitnehmer müssen sich zwar weiterhin „krankmelden“, die Pflicht zur Vorlage der Bescheinigung ist aber nicht mehr vorgesehen.
Mit dem Jahreswechsel gilt diese Regelung nun auch für Kunden der Agenturen für Arbeit in Cuxhaven, Rotenburg/Wümme und Stade. Sie müssen eine Arbeitsunfähigkeit oder deren Verlängerung zwar umgehend mitteilen, aber es entfällt die Pflicht, eine Bescheinigung in Papierform vorzulegen. Auch die Mitteilung selbst kann bequem über den eService, die BA-mobil App oder telefonisch erfolgen.
Bürgergeldempfänger, privat Versicherte oder Kunden bei Erkrankung eines Kindes müssen weiterhin die Papierform vorlegen. (pm/mcw)