Für inklusive Ferienbetreuung erhalten Veranstalter ab sofort Förderung für einzelne Teilnehmer. Die Unterstützung soll vielseitigem Ferienangebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderung und besonderem Pflegebedarf dienen. Die allgemeine Jugendpflegerichtlinie bezuschusst laut Kreisjugendpflege auch Einzelne mit schwerem Förderbedarf. Das Geld soll Veranstalter ermutigen, Freizeitangebote inklusiv zu öffnen oder inklusive Aktionen zu starten. Kindern und Jugendlichen mit Behinderung sollen Freude, Gemeinschaft und Erlebnisse vermittelt werden. Sie haben es oft sehr schwer, ein Tagesbetreuungsangebot fernab von Schule zu finden. Um teilzunehmen, brauchen sie individuelle Unterstützung und Pflege. Richtlinien und Vordrucke: Jugendpflege/Landkreis Cuxhaven (landkreis-cuxhaven.de). (pm/lit)
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