Was die Jägerschaft als Bitte formuliert, ist in Wahrheit Gesetz: Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt wieder der Leinenzwang in der freien Landschaft. Dabei geht es nicht etwa darum, Hunde oder die Halterinnen und Halter zu schikanieren: Ausschlaggebend für die schon vor Jahren im Niedersächsischen Waldgesetz (NWaldG) festgelegte Regelung ist der Schutzbedarf von wild lebenden Vögeln und Säugetieren. In der Aufzuchtphase des Nachwuchses ist er besonders ausgeprägt.
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