Das neue System soll zu weniger Bürokratie und Zettelwirtschaft führen und zugleich den Versicherten entlasten. Das Grundprinzip: Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) wird von der Arztpraxis verschlüsselt an die Krankenkasse geschickt und von dort aus vom Arbeitgeber abgerufen.
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