Über ein Binnenmotorschiff, das auf der Reise von Oldenburg nach Nordenham nicht über Seefunk erreichbar war, ist die Wasserschutzpolizei Brake am Donnerstag informiert worden. Auf den Seeschifffahrtsstraßen Hunte und Weser sind alle Schiffsführer verpflichtet, sich bei den Verkehrszentralen zu melden und für die übrige Schifffahrt ansprechbar zu sein. Die Besatzung des Kleinen Küstenbootes „WSP 4“ kontrollierte das Motorschiff am Liegeplatz in Nordenham und stellte fest, dass die technische Zulassung zum Befahren der Zone 2-See fehlte und es Mängel bei der Ausrüstung gab. Zur Gültigkeit des Befähigungszeugnisses des Schiffsführers für das Befahren der Seeschifffahrtstraße ermittelt die Wasserschutzpolizei noch. Der Nautiker vom Dienst der Verkehrszentrale Bremerhaven verbot die Weiterfahrt. (pm/mcw)
Vielen Dank! Wir haben Ihnen eine Mail geschickt.
Bitte bestätigen Sie durch einen Klick auf den Link in der E-Mail Ihre E-Mail-Adresse, um die Registrierung zum Newsletter abzuschließen. Prüfen Sie ggf. auch Ihren Spam-Ordner.
PASSEND ZUM ARTIKEL

