Seit Montag muss sich der 23-Jährige wegen der zahlreichen Vorwürfe vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Gegen den jungen Mann liegen insgesamt drei Anklagen vor. Zwei davon werden beim Oldenburger Landgericht verhandelt, eine vor dem Nordenhamer Amtsgericht.
Der erste Tatkomplex bezüglich der beiden Anklagen, mit denen sich das Landgericht beschäftigt, datiert vom 26. August vorigen Jahres. Damals waren im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei dem Angeklagten Drogen gefunden worden: rund 200 Gramm Marihuana. Was die Sache besonders brisant macht: Neben den Drogen lagen griffbereit Waffen, darunter ein Messer, ein Baseballschläger und KO-Spray.
Waffen zur Verteidigung der Drogen bestimmt?
Weil die Staatsanwaltschaft in solchen Fällen davon ausgeht, dass die Waffen notfalls zur Verteidigung der Drogen eingesetzt werden, hat sie das Geschehen als bewaffnetes Handeltreiben mit Rauschgift in nicht geringer Menge angeklagt. Allein für diesen Tatbestand droht eine Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis. Doch es kommt noch schlimmer.
Der zweite Oldenburger Tatkomplex geht auf den 3. März dieses Jahres zurück. Damals feierte der Angeklagte zusammen mit etlichen Freunden eine Party. Die geriet wild und hatte weitreichende Folgen.
Partygast mit Kabelbindern gefesselt und geschlagen
Die Feier soll sich über Tage erstreckt haben, Alkohol und Drogen wurden den Ermittlungen zufolge konsumiert. Im Verlauf der Party soll festgestellt worden sein, dass es zu Diebstählen unter den Gästen gekommen war. Der Angeklagte und ein weiterer Gast sollen einen weiteren Gast in Verdacht gehabt haben, der Dieb zu sein. Der Angeklagte soll den vermeintlichen Dieb zu Boden gebracht, ihn mit Kabelbindern gefesselt und ihn immer wieder geschlagen haben.
Schließlich soll der Angeklagte dem vermeintlichen Dieb das Handy im Wert von 1000 Euro geraubt haben. Bezüglich dieses zweiten Tatkomplexes werden dem 23-Jährigen ein schwerer Raub, eine gefährliche Körperverletzung und eine Freiheitsberaubung vorgeworfen.
23-Jähriger sitzt in Untersuchungshaft
Bei der dritten Anklage, die in Kürze vor dem Nordenhamer Amtsgericht verhandelt wird, geht es auch um den Vorwurf des Drogenhandels. Sollte der 23-Jährige in allen Punkten schuldig gesprochen werden, muss er mit einer sehr hohen Gefängnisstrafe rechnen. Der Prozess gegen den Butjadinger, der in Haft sitzt, wird fortgesetzt. (vd)