Nordenham

Vereinbarung zwischen EWE Netz und Kreislandvolk: Darum geht es

Die Kreislandvolkverbände im Versorgungsgebiet der EWE Netz haben eine Rahmenvereinbarung mit dem Unternehmen unterzeichnet. Das ist der Grund für diese Vereinbarung - und das bringt sie betroffenen Landwirten.

Stromleitungsbau: Die Vereinbarung legt verbindliche Regelungen für Entschädigungszahlungen, Bauabläufe und die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen fest.

Stromleitungsbau: Die Vereinbarung legt verbindliche Regelungen für Entschädigungszahlungen, Bauabläufe und die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Interessen fest. Foto: Strauch/dpa

EWE Netz und Kreislandvolkverbände haben eine Vereinbarung getroffen. Dadurch werden die Rechte und Pflichten für den Netzbetreiber und für landwirtschaftliche Grundstückseigentümer und Bewirtschafter bei der Verlegung und Unterhaltung von Leitungen für Strom und Gas festgelegt.

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