Die Gemeinde Stadland weist auf Satzungen hin, die im elektronischen Amtsblatt der Gemeinde bekannt gegeben worden sind. Dabei geht es um die Erhebung von Marktgebühren (Marktgebührensatzung) sowie um die Satzung über Wochenmärkte, Volksfest und Spezialmärkte (Marktordnung), heißt es in der Mitteilung aus dem Rathaus. (pm/oer)