Bei der Reform des Rettungsdienstes will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die Beteiligungsrechte der Länder aushebeln. Diese Behauptung stellt jedenfalls Björn Thümler auf. Lauterbach setze auf Fraktionsänderungsanträge, auf Abstimmungen mit Ländern und kommunalen Spitzenverbänden lege der Minister keinen Wert, so der CDU-Landtagsabgeordnete. Vielmehr wolle Lauterbach „die gesetzgeberische Zuständigkeit der Länder in die des Bundes überführen“. Ähnliche Versuche habe es zuletzt bei der Krankenhausreform gegeben.
Thümler trägt nach eigenen Angaben die Kritik des Deutschen Landkreistages und des Niedersächsischen Landkreistages mit, die gefordert hatten, „die Finger von der Länderzuständigkeit für den Rettungsdienst zu lassen“. (pm/bal)