Wir alle können unfall- oder krankheitsbedingt in eine Situation gelangen, in der wir selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. In akuter Lebensgefahr darf auch ohne persönliche Zustimmung ärztlich gehandelt werden. Hier muss entweder der Wille durch eine Patientenverfügung und Bevollmächtigte ermittelt oder der Betreuungsrichter gerufen werden. Dieser entscheidet dann für Sie. Am Donnerstag, 11. Juli, von 15 bis 17.30 Uhr veranstaltet das MGH zu diesen Themen einen Workshop. Am Beispiel der Malteser-Patientenverfügung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung können Teilnehmer präzise Behandlungswünsche für bestimmte Situationen formulieren. Die Teilnahme ist kostenfrei, um Anmeldung wird gebeten. Tel.: 04731 942820 oder mgh@caritas-wesermarsch.de. (pm/mar)
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