Nordenham

Führerschein-Umtausch: Landkreis Wesermarsch rechnet mit großem Andrang

Die Frist zum Umtauschen der alten „roten Pappe“ in einen EU-Führerschein jährt sich am 19. Januar 2025 ein weiteres Mal. Dann verlieren die alten Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 und später die Gültigkeit.

Das Foto zeigt einen alten Führerschein.

Zum 19. Januar 2025 verlieren die alten Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 und später ihre Gültigkeit. Foto: Arnold/dpa

Die Führerscheinstelle des Landkreises Wesermarsch rechnet deshalb in den kommenden Monaten mit einem größeren Andrang.

Terminreservierung nur online möglich

Zwischen der Beantragung des neuen EU-Führerscheins und dem Umtausch liegen nur wenige Tage oder Wochen. Hierfür ist bei der Führerscheinstelle des Landkreises ein Termin erforderlich, der online auf terminreservierung.landkreis-wesermarsch.de gebucht werden kann.

Landkreis Wesermarsch rät, Termine früh zu buchen

Um die Wartezeiten der Bürger zu reduzieren, empfiehlt der Landkreis bereits im September oder Oktober einen passenden Termin zu buchen. Die Anträge auf Umstellung können sowohl in den Rathäusern der Städte und Gemeinden (außer bei der Stadt Brake) als auch in der Führerscheinstelle des Landkreises in Brake gestellt werden.

Wichtig: Zum 19. Januar 2025 verlieren die alten Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1971 und später zwar ihre Gültigkeit, das Recht zum Führen eines Kraftfahrzeuges - die Fahrerlaubnis - bleibt jedoch weiterhin bestehen.

Warum ist die Führerschein-Umstellung notwendig?

Die Europäische Union will eine europaweite Vereinheitlichung und damit auch eine erhöhte Fälschungssicherheit erreichen. Im Laufe der nächsten Jahre müssen alle alten Führerscheine umgetauscht werden.

Die Umtauschfristen sind bei den Papierführerscheinen (rosa oder grau) nach Geburtsjahrgängen gestaffelt. Seit dem 19. Juli 2022 werden die „alten“ Führerscheine nach und nach ungültig. Unter „alt“ sind alle Führerscheine zu verstehen, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Was wird an Unterlagen benötigt und welche Kosten entstehen?

Der Antrag muss persönlich gestellt werden. Folgende Unterlagen sind erforderlich:

• „Alter“ Führerschein

• BPA, Pass mit Meldebestätigung oder sonstige Ausweispapiere

• Biometrisches Lichtbild (Passfoto)

Eventuell ist ein Karteikartenabgriff nötig

Wenn der Führerschein seinerzeit außerhalb des Landkreises gemacht wurde und die Führerscheindaten noch nicht im örtlichen Fahrerlaubnisregister gespeichert sind, wird zudem noch ein sogenannter Karteikartenabgriff der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde benötigt, die den Führerschein seinerzeit ausgestellt hat. Die Ausstellung der Karteikartenabschrift müssen die Bürgerinnen und Bürger bei der ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde beantragen. „Am einfachsten geht die Bestellung bei der auswärtigen Fahrerlaubnisbehörde per E-Mail“, so der Landkreis Wesermarsch.

Kartenumstellung kostet 28,50 Euro

Die Kartenführerscheinumstellung mit Direktversand kostet 28,30 Euro. Zu welchem Zeitpunkt ein Führerschein ungültig wird, ist der aufgeführten Tabelle zu entnehmen.

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind:

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 1953: 19.01.2033

1953-1958: 19.07.2022

1959-1964: 19.01.2023

1965-1970: 19.01.2024

1971 oder später: 19.01.2025

II. Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:

Ausstellungsjahr - Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999-2001 19.01.2026

2002-2004 19.01.2027

2005-2007 19.01.2028

2008 19.01.2029

2009 19.01.2030

2010 19.01.2031

2011 19.01.2032

2012-18.01.2013 19.01.2033 (pm/jab)

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