Im Artikel „Probleme in der Pflege“ vom vergangenen Donnerstag ist der Redakteurin ein Fehler unterlaufen. Eine einmal aufgesetzte Patientenverfügung muss nicht, wie im Text geschrieben, nach acht Jahren erneuert werden. Sie bleibt bis zum Tode des Verfassers rechtskräftig. Für Fragen rund um das Thema steht auch der Hausarzt zur Verfügung.
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