Wegen Vergewaltigung und sexuellen Übergriffs hat die 14. Kleine Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes unter Vorsitz von Richter Frederik Franz am Mittwoch in zweiter Instanz einen 52 Jahre alten Mann aus Brake zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Damit bestätigte die Kammer weitgehend ein früheres Urteil des Braker Amtsgerichtes.
Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vorbestraft
Weil der Angeklagte im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs dem Opfer ein Schmerzensgeld gezahlt hat, kam der Braker noch in den Genuss eines kleinen Strafrabatts. Bewährung gab es aber nicht: Der Angeklagte ist wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes vorbestraft. Bei dem jetzigen Opfer handelt es sich um die frühere Lebensgefährtin des Angeklagten.
Tiefschlaf der Lebensgefährtin ausgenutzt
Einst vereint, hatte die Frau fortan keinen sexuellen Kontakt zu dem Braker mehr unterhalten wollen. Sie blieb aber in der gemeinsamen Wohnung wohnen. Am 6. Oktober 2020 konnte die Frau nicht schlafen. Sie nahm ein Schlafmittel und versank anschließend in einen Tiefschlaf. Den Feststellungen des Gerichts zufolge nutzte der Angeklagte das aus, um seine Lebensgefährtin zu vergewaltigen.
Damit nicht genug. Von der Tat hatte der Braker ein Handy-Video erstellt. Das habe er als Ersatz für die fehlenden sexuellen Handlungen nutzen wollen, sagte der Angeklagte am Mittwoch.
Opfer leidet bis heute an Folgen der Vergewaltigung
Doch die böse Tat sollte sich bitterlich rächen. Denn beim anschließenden Herumspielen mit dem Handy hatte der Braker das verräterische Video aus Versehen ausgerechnet seiner Lebensgefährtin geschickt. Da gab es nichts mehr zu leugnen. Das tat der Angeklagte dann auch nicht. Er legte ein Geständnis ab, entschuldigte sich und zahlte ein Schmerzensgeld. Doch für eine Bewährungsstrafe reichte das alles nicht - weder dem Amtsgericht in Brake, noch jetzt dem Landgericht Oldenburg.
Die Folgen der Tat waren für die vergewaltigte Lebensgefährtin enorm. Sie mag unter anderem nicht mehr einschlafen. Der Angeklagte habe heimtückisch ausgenutzt, dass seine Lebensgefährtin ein Schlafmittel genommen habe. Er habe Vertrauen zutiefst enttäuscht, so Richter Franz in der Urteilsbegründung. Die Kammer sah auch Parallelen zu den früheren Fällen des Kindesmissbrauchs. Die Kinder seien wie das jetzige Opfer widerstandsunfähig gewesen. (vd)